Bei dringenden Angelegenheiten können Sie seit dem 08.06.2020 wieder einen Termin im
Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd erhalten.
So schützen wir Sie bei einem Termin in unseren
Dienststellen:
- Es wurden in allen vier Dienststellen des Jobcenters Büros in der Nähe des
jeweiligen Eingangsbereiches eingerichtet, die den Anforderungen hinsichtlich des Schutzes im Umgang miteinander während der Corona-Pandemie gerecht werden.
- Die Büros sind grundsätzlich jeweils nur von einem bzw. einer Mitarbeitenden und Ihnen zu
betreten. Hinsichtlich ihrer Größe und der Verwendung transparenter Absperrungen ermöglichen die Büros so eine Einhaltung des Abstandsgebotes.
- Nach jedem Termin werden alle Kontaktflächen gereinigt und die
Büros gelüftet, um eine Ansteckungsgefahr auf ein Minimum zu senken.
- Der Zutritt zu dem jeweiligen Dienstgebäude ist nur unter Tragen einer geeigneten
Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Haben Sie keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung bei sich, erhalten Sie diese vom Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd im
Eingangsbereich.
- Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd stellt Ihnen ebenfalls ein Mittel zur
Handdesinfektion beim Betreten und Verlassen des Gebäudes zur Verfügung.
- Zur Unterschrift etwaiger Dokumente halten wir Kugelschreiber zur einmaligen
Nutzung für Sie bereit, die Sie nach Ihrem Termin mitnehmen können.
- Natürlich stehen Ihnen im Jobcenter
Vorpommern-Greifswald Süd sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Der Zutritt zu anderen Räumlichkeiten, als diesen und den oben genannten Büros, ist
nicht erlaubt.
- Die sanitären Einrichtungen werden täglich durch Fachfirmen gereinigt. In
den Sanitärräumen stehen Seife und Desinfektionsmittel sowie Handtuchspender zur Verfügung.
So schützen Sie sich selbst und uns vor einer
Infektion:
- Der Zutritt zum Dienstgebäude ist ausschließlich
mit Termin möglich. Sie werden von der bzw. dem für Sie zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters Vorpommern-Greifswald Süd in das Gebäude gelassen.
- Erscheinen Sie daher bitte erst zu der
Uhrzeit, zu welcher Ihnen der Termin vergeben wurde. Es gibt derzeit keine Wartebereiche im Dienstgebäude.
- Beachten Sie bitte, dass eine Vorsprache
lediglich in Ausnahmefällen in Begleitung einer Betreuungsperson oder einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers erfolgen darf. In diesen Fällen benötigen wir die Kontaktdaten Ihrer
Begleitpersonen, um etwaige Infektionsketten nachverfolgen zu können.
- Tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthalts im
Gebäude eine über Mund und Nase angelegte Mund-Nasen-Bedeckung.
- Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen vom
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, weisen Sie diese Ausnahme bitte durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nach.
- Desinfizieren Sie bitte nach dem
Betreten des Gebäudes im Eingangsbereich Ihre Hände.
- Halten Sie einen Abstand von mindestens
1,5 Metern zu allen anderen Personen während Ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Gelände und in den Dienstgebäuden ein.
- Die Dienstgebäude dürfen nur von gesunden
Personen betreten werden. Weisen Sie Krankheitssymptome jeglicher Art auf, wird Ihr Anliegen ohne persönlichen Kontakt geklärt.
- Bewegen Sie sich ausschließlich auf den
gekennzeichneten bzw. vom Personal benannten Wegen.
- Alle Hygienevorschriften sind zwingend und zu
jeder Zeit einzuhalten. Andernfalls wird Ihnen der Zutritt zum Dienstgebäude verwehrt bzw. werden Sie gebeten werden, das Gebäude zu verlassen.